Zukunftsschule.SH

Das Qualitätssiegel

An Schleswig-Holsteins Schulen tut sich was!

Egal ob an Förderschulen, Grundschulen, Haupt-, Real- , Regional- oder Gesamtschulen, an Gymnasien oder Berufsschulen: Kinder und Jugendlichen arbeiten zusammen mit Ihren Lehrkräften und außerschulischen Partnern an vielfältigen modernen Unterrichtsprojekten.
Dabei lernen sie nicht nur für die nächste Arbeit! In diesen Projekten bearbeiten sie Fragestellungen aus dem "richtigen" leben direkt vor ihrer Tür oder in der weiten Welt. So lernen sie etwas für ihr Leben, für ihre und unsere Zukunft.

Schulen, an denen solches Lernen vorbildlich stattfindet, soll man deutlich erkennen: Sie werden in jedem Jahr als Zukunftsschule.SH ausgezeichnet.

Schleswig-Holstein hat ein eigenes Auszeichnungsverfahren für aktive Schulen entwickelt: Schulen haben die Möglichkeit, ihre Maßnahme darzustellen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Durch die Bildung von Netzwerken ziehen dabei alle an einem Strang. Schulen, die die Bildung für nachhaltige Entwicklung besonders fördern, bekommen eine Anerkennung in Form eines Qualitätszertifikats: Sie werden für zwei Jahre als Zukunftsschule.SH ausgezeichnet.

Die Auszeichnung Zukunftsschule.SH gibt es auf drei Stufen, sodass auch Schulen mit weniger Ressourcen und Möglichkeiten die Chance einer Auszeichnung haben:

   1. Stufe: Wir sind aktiv!
   2. Stufe: Wir arbeiten im Netzwerk!
   3. Stufe: Wir setzen Impulse!


Regionale und landesweite Strukturen

Das Verfahren wird zur Zeit über das Programm Transfer-21 aufgebaut. Dafür ist eine Lehrkraft für die Koordination im Lande zuständig. Das IQSH unterstützt die Schulen durch gezielte Fortbildungen. Die regionale Umsetzung erfolgt mit starker Unterstützung der Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung / Bildung für nachhaltige Entwicklung. Weitere lokale Unterstützungsnetzwerke (z.B. zum globalen Lernen) sind im Aufbau.

In der Auszeichnungsjury sind Mitglieder aus verschiedenen Institutionen und Firmen: Außerschulische Bildungseinrichtungen, Ministerien, IQSH, Kreisfachberater und Firmen. Sie legen die Kriterien und das detaillierte Verfahren zur Auszeichnung fest.

Das Verfahren leistet eine sehr gute Möglichkeit, eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Kommune herzustellen und damit den § 47f der Gemeindeordnung (Beteiligung von Jugendlichen) zu erfüllen.