Der Wettbewerb im Detail
- Gründungsjahr: Der Wettbewerb ist im Jahr 2005 gestartet.
- Stifter/Träger: Das Ministerium für Schule des Landes Schleswig-Holstein, das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und der Sparkassen- und Giroverband SH sind die Träger des Wettbewerbes.
- Vergabeform: Die Vergabe erfolgt in Form einer Zertifizierung, einer Kachel, einer Urkunde und eines Schecks über das jeweilige Preisgeld
- Vergabeturnus: Zukunftsschulen werden für einen Zeitraum von zwei Schuljahren ausgezeichnet und stellen sich anschließend der Rezertifizierung
- Vergabegremium: Fachleute aus dem IQSH, dem Schulministerium und dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein bilden das Gremium.
Informationen zur Bewerbung
- Wer kann sich bewerben? Alle Schulen in Schleswig-Holstein können sich bewerben.
- Wie hoch ist die Gesamtfördersumme? Die Gesamtfördersumme beträgt 10.000 Euro pro Jahr, das auf die teilnehmenden Schulen verteilt wird.
- Dürfen sich die Schulen selber auf den Preis bewerben? Ja, die Schulen müssen sich auf den Preis bewerben.
- Bis wann und wo können die Schulen sich bewerben? Die Schulen können sich über das laufende Schuljahr jeweils bis zum 22. Februar bewerben.
Eine interessierte Schule kann sich jederzeit für die nächste Auszeichnungsrunde mit zwei Schulprojekten in den Themenfeldern der BNE bewerben. Es ist sinnvoll vor der Einreichung Kontakt zu den Kreisfachberatern und Schulen der Stufe 2 oder 3 aufzunehmen, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Jede Zukunftsschule.SH kann sich nach zwei Jahren mit bestehenden oder neuen Projekten für eine Auszeichnung bewerben. Die Einreichung soll dabei bis zum 22. Februar bewerben.
Sollte eine Schule in einem Ausschreibungsjahr die Auszeichnung nicht erreicht haben, kann sie sich gleich im folgenden Jahr erneut bewerben.
Ausgangspunkt für die Zertifizierung als Zukunftsschule sind zwei Projekte/Aktionen.
- Schulen, die auf Stufe 2 oder 3 zertifiziert werden, sind auf den Auszeichnungsveranstaltungen vertreten.
- Die Auszeichnung einer Schule auf einer Stufe ergibt sich aus dem Gesamtbild, bei dem im Grundsatz alle Kriterien der Stufe erfüllt sind.
- Obligatorisch ist für Stufe 2 der Punkt 2/2 „Vernetzung“ und für Stufe 3 die Punkte 2/3 und 3/3 „Impulse“.